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Wichtige Informationen zum Thema Praxisprüfung
Als Betreiber von Medizinprodukten unterliegen Sie den Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Danach sind Sie verpflichtet,
- Ihre Geräte regelmäßig zu prüfen und
- für diese Geräte ein Medizinproduktebuch zu führen.
Diese Forderungen waren bislang nur wenigen Betreibern bekannt. Gerade in letzter Zeit haben die zuständigen Behörden im gesamten Bundesgebiet verstärkt Kontrollen über die Einhaltung der MPBetreibV durchgeführt.
Damit Sie nicht in Gesetzeskonflikt geraten, hilft Ihnen die Firma bon Optic die Forderungen zu erfüllen, indem wir die elektrische Sicherheit ihrer Medizinprodukte prüfen. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen auch ein Medizinproduktebuch mit den notwendigen Angaben.
Wir bieten Ihnen folgenden Service:
- Prüfung der Sicherheit elektromedizinischer Geräte nach DIN VDE 0751.
- Prüfung der Sicherheit elektrischer Geräte (Betriebsmittel) nach DIN VDE 0702. (Die Protokolle gelten als Nachweis für die regelmäßige Überprüfung.)
- Erstellung von Medizinproduktebüchern für Ihre Geräte gemäß den Anforderungen der MPBetreibV § 7.
Nähere Informationen zu diesem Service und Terminvereinbarungen für eine Praxisprüfung erhalten Sie telefonisch unter: 0451 / 80 9000
Wir beraten Sie gern.
Hier für Sie zum Download: der Leitfaden
zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV) für Augenärzte und Optiker. |
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